IT-Sicherheit & Datenschutz13. Januar 20257 Min. Lesezeit

DSGVO-konforme IT: Was Unternehmen wirklich umsetzen müssen

Sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO kämpfen viele Unternehmen noch immer mit der praktischen Umsetzung. Wir zeigen, welche IT-Maßnahmen wirklich entscheidend sind.

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DSGVO: Mehr als ein Papiertiger

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union. Die Bußgelder, die seitdem verhängt wurden, sprechen eine deutliche Sprache: Allein in Deutschland wurden bis Ende 2023 Bußgelder in Höhe von über 100 Millionen Euro verhängt. Doch die eigentliche Herausforderung für Unternehmen liegt nicht in der rechtlichen Theorie, sondern in der technischen Umsetzung.

Die technischen Anforderungen der DSGVO

Die DSGVO fordert in Artikel 32 ausdrücklich „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" zum Schutz personenbezogener Daten. Was das konkret bedeutet, lässt die Verordnung bewusst offen – und genau hier liegt die Herausforderung.

Verschlüsselung ist eine der zentralen technischen Maßnahmen. Personenbezogene Daten sollten sowohl bei der Übertragung (Transport Encryption, z. B. TLS) als auch bei der Speicherung (Encryption at Rest) verschlüsselt sein. Das gilt für E-Mails, Datenbanken, Laptops und mobile Geräte.

Zugriffskontrollen stellen sicher, dass nur berechtigte Personen auf personenbezogene Daten zugreifen können. Das Prinzip der minimalen Rechtevergabe (Least Privilege) bedeutet: Jeder Mitarbeiter erhält nur die Zugriffsrechte, die er für seine Arbeit tatsächlich benötigt.

Protokollierung und Auditierung ermöglichen die Nachvollziehbarkeit von Datenzugriffen. Wer hat wann auf welche Daten zugegriffen? Im Falle einer Datenpanne ist diese Dokumentation unerlässlich.

Datensicherung und Wiederherstellung sind nicht nur aus betrieblichen Gründen wichtig, sondern auch eine DSGVO-Anforderung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Falle eines Vorfalls zeitnah wiederhergestellt werden können.

Meldepflichten: Was viele unterschätzen

Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Unternehmen, Datenpannen innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden – sofern die Panne voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihr Unternehmen Opfer eines Ransomware-Angriffs wird und dabei personenbezogene Daten betroffen sind, haben Sie 72 Stunden Zeit, den Vorfall zu analysieren, zu dokumentieren und zu melden. Ohne vorbereitete Prozesse und eine funktionierende IT-Infrastruktur ist das kaum zu schaffen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Artikel 30 DSGVO verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (und unter bestimmten Umständen auch kleinere) zur Führung eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten. Dieses Verzeichnis dokumentiert, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Schutzmaßnahmen verarbeitet werden.

Wie Shared IT Sie bei der DSGVO-Compliance unterstützt

Wir analysieren Ihre bestehende IT-Infrastruktur auf DSGVO-Konformität und identifizieren Lücken. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen SharedIT-Professional, das auf IT-Sicherheit und Datenschutz spezialisiert ist, entwickeln wir einen priorisierten Maßnahmenplan.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und pragmatisch: Zuerst die kritischen Maßnahmen mit dem größten Risikoreduktionspotenzial, dann die weiteren Optimierungen. Das Ergebnis ist eine IT-Infrastruktur, die nicht nur compliant ist, sondern auch sicherer und zuverlässiger.

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